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Bewusste Entsorgung

Europäische und nationale Verordnungen zur Umweltkennzeichnung haben neue Regeln dafür aufgestellt, wie Hersteller den Verbrauchern helfen müssen, Verpackungen nach dem Verbrauch des Produkts bewusst zu entsorgen.

Aus diesem Grund wird ab dem Jahrgang 2021 jede Flasche Venica&Venica mit einem zusammenfassenden Etikett versehen, das für weitere Informationen auf diese Website verweist.

Venica hat schon immer auf den Schutz der Umwelt und die Nachhaltigkeit der Produktionsmethoden geachtet und begrüßt jede Neuheit, die darauf abzielt, die Verbraucher für Umweltfragen zu sensibilisieren.

ACHTUNG
Prüfen Sie, welche kommunalen Vorschriften

Tappo

Kappe

FOR51 – Kork

Dedizierte Abfallsammlung oder Sammlung organischer Abfälle.

Bottiglia

Flasche

GL70 – Farbloses Glas
GL71 – Grünes Glas
GL72 – Braunes Glas

Getrennte Glassammlung

capsula

Kapsel

ALU41 – Aluminium und Metall

Aluminium-Kollektion

KomponenteKlassifizierungEntsorgung
Kappe
Recycling-Korken
FOR51 – Kork

Dedizierte Abfallsammlung oder Sammlung organischer Abfälle

Kapsel
C/ALU 90
C/ALU90 – Aluminium und Metall

Aluminium-Kollektion

Pappe

Papiersammlung

Flasche
Glasflaschen-Recycling
GL70 Farbloses Glas
GL71 Grünes Glas
GL72 Braunes Glas

Recycling

Normative Referenzen

Europäische Union
Artikel 8
System zur Kennzeichnung und Identifizierung
Aktueller Text Richtlinie 94/62/CE
  1. Der Rat beschließt nach Maßgabe des Vertrags spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie über die Kennzeichnung von Verpackungen.
  2. Zur Erleichterung der Sammlung, Wiederverwendung und Verwertung, einschließlich der stofflichen Verwertung, muss auf den Verpackungen die Art des verwendeten Verpackungsmaterials gemäß der Entscheidung 97/129/EG der Kommission (1) angegeben sein, damit sie von der betreffenden Industrie identifiziert und klassifiziert werden können. 
  3. Die entsprechende Kennzeichnung muss auf der Verpackung selbst oder auf dem Etikett deutlich sichtbar und leicht lesbar angebracht sein. Die Kennzeichnung muss dauerhaft sein und auch nach dem Öffnen der Verpackung erhalten bleiben.
Italienischer Staat
Artikel 219 Absatz 5 DLgs 152/2006 (TUA) geändert durch D.lgs. n. 116/2020

Alle Verpackungen müssen gemäß den geltenden technischen UNI-Normen und den von der Kommission der Europäischen Union erlassenen Bestimmungen angemessen gekennzeichnet sein, um die Sammlung, Wiederverwendung, Verwertung und stoffliche Verwertung von Verpackungen zu erleichtern und den Verbrauchern korrekte Informationen über die Endverwendung der Verpackungen zu liefern.

Die Hersteller sind außerdem verpflichtet, für die Identifizierung und Klassifizierung von Verpackungen die Art des verwendeten Verpackungsmaterials gemäß der Entscheidung 97/129/EG der Kommission anzugeben.

Bewusste Entsorgung

Europäische und nationale Verordnungen zur Umweltkennzeichnung haben neue Regeln dafür aufgestellt, wie Hersteller den Verbrauchern helfen müssen, Verpackungen nach dem Verbrauch des Produkts bewusst zu entsorgen.

Aus diesem Grund wird ab dem Jahrgang 2021 jede Flasche Venica&Venica mit einem zusammenfassenden Etikett versehen, das für weitere Informationen auf diese Website verweist.

Venica hat schon immer auf den Schutz der Umwelt und die Nachhaltigkeit der Produktionsmethoden geachtet und begrüßt jede Neuheit, die darauf abzielt, die Verbraucher für Umweltfragen zu sensibilisieren.

ACHTUNG
Prüfen Sie, welche kommunalen Vorschriften

Tappo

Kappe

FOR51 – Kork

Dedizierte Abfallsammlung oder Sammlung organischer Abfälle.

Bottiglia

Flasche

GL70 – Farbloses Glas
GL71 – Grünes Glas
GL72 – Braunes Glas

Getrennte Glassammlung

capsula

Kapsel

ALU41 – Aluminium und Metall

Recycling

KomponenteKlassifizierungEntsorgung
Kappe
Recycling-Korken
FOR51 – Kork

Dedizierte Abfallsammlung oder Sammlung organischer Abfälle

Kapsel
C/ALU 90
C/ALU90 – Aluminium und Metall

Aluminium-Kollektion

Pappe

Papiersammlung

Flasche
Glasflaschen-Recycling
GL70 Farbloses Glas
GL71 Grünes Glas
GL72 Braunes Glas

Recycling

Normative Referenzen

Europäische Union
Artikel 8
System zur Kennzeichnung und Identifizierung
Aktueller Text Richtlinie 94/62/CE
  1. Der Rat beschließt nach Maßgabe des Vertrags spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie über die Kennzeichnung von Verpackungen.
  2. Zur Erleichterung der Sammlung, Wiederverwendung und Verwertung, einschließlich der stofflichen Verwertung, muss auf den Verpackungen die Art des verwendeten Verpackungsmaterials gemäß der Entscheidung 97/129/EG der Kommission (1) angegeben sein, damit sie von der betreffenden Industrie identifiziert und klassifiziert werden können. 
  3. Die entsprechende Kennzeichnung muss auf der Verpackung selbst oder auf dem Etikett deutlich sichtbar und leicht lesbar angebracht sein. Die Kennzeichnung muss dauerhaft sein und auch nach dem Öffnen der Verpackung erhalten bleiben.
Italienischer Staat
Artikel 219 Absatz 5 DLgs 152/2006 (TUA) geändert durch D.lgs. n. 116/2020

Alle Verpackungen müssen gemäß den geltenden technischen UNI-Normen und den von der Kommission der Europäischen Union erlassenen Bestimmungen angemessen gekennzeichnet sein, um die Sammlung, Wiederverwendung, Verwertung und stoffliche Verwertung von Verpackungen zu erleichtern und den Verbrauchern korrekte Informationen über die Endverwendung der Verpackungen zu liefern.

Die Hersteller sind außerdem verpflichtet, für die Identifizierung und Klassifizierung von Verpackungen die Art des verwendeten Verpackungsmaterials gemäß der Entscheidung 97/129/EG der Kommission anzugeben.

Venica & Venica Di Gianni Venica e C. S.S. Società Agricola
Standort Cerò 8
34070 Dolegna del Collio (Go) - Italy
(+39) 0481 61264
 info@venica.it | wine.resort@venica.it

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